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ULTRASCHALLUNTERSUCHUNG DER BRUSTDRÜSE

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie aufgrund der Krebsfrüherkennungsrichtlinien der Krankenkassen Anspruch auf die nachfolgend aufgeführte und von Ihrer Krankenkasse zu erstattende Vorsorgeleistung:

 

 

  •  ab dem 30. Lebensjahr: zusätzlich Tastuntersuchung der Brust

 

 

Ein Frühstadium von Brusttumoren ist jedoch nicht tastbar!

 

Durch die Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen an den Brüsten schon frühzeitig erkannt werden.

 

Diese Untersuchung wird im Rahmen der Krebsvorsorge nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bitte entscheiden Sie, ob Sie diese ausschließlich privat zu erstattende, sinnvolle Zusatzuntersuchung in Anspruch nehmen möchten

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