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Datenschutz GSGVO

Patienteninformation
Hinweise zum Datenschutz nach EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Im Zusammenhang mit dem Vertrag „Mädchensprechstunde – M1“ nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung
von Mädchen im Alter von 12-17 Jahren wird die Verarbeitung von patientenbezogenen Daten notwendig. Die
Datenverarbeitung ist zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich. Es werden Daten, sofern sie im
Zusammenhang mit der Behandlung stehen, von den behandelnden Ärzten verarbeitet und an die Vertragspartner
(Vertragsärzte, Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen und den BKK Landesverband Bayern) unter Beachtung der
gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und
des Sozialgeheimnisses weitergegeben.
Die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Name der BKK, Versichertennummer,
Abrechnungsziffer und Diagnose nach ICD-10 GM) dürfen zu Zwecken der Abrechnungsprüfung und
Teilnehmerverwaltung zwischen den Vertragspartnern und der Kassenärztlichen Vereinigung weitergegeben werden.
Medizinische Daten werden – sofern notwendig - nur zwischen den behandelnden Leistungserbringern/Ärzten
ausgetauscht (z.B. Wechsel des behandelnden Arztes).
Im Bewusstsein unserer Verantwortung für den Datenschutz und in die Erfüllung unserer Pflichten aus der DSGVO
möchten wir Ihnen folgende Informationen nach Art. 13 DSGVO bekanntmachen, damit Deine Eltern und Du eine
informierte Entscheidung über die Erteilung der Einwilligung zur Teilnahme am Vertrag „Mädchensprechstunde – M1“
treffen können.
Verantwortlicher im Sinne dieser Bestimmung ist Deine BKK. Bei Fragen zum Datenschutz können Deine Eltern oder
Du Dich im Bedarfsfall an die BKK sowie deren Datenschutzbeauftragten wenden.
Die Adresse der BKK als verantwortliche Stelle kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Fragen zum
Datenschutz können an die Adresse der zuständigen BKK, zu Händen des Datenschutzbeauftragten gerichtet werden.
Die Daten, die für die Behandlung im Rahmen des Programms „Mädchensprechstunde – M1“ erhoben und verarbeitet
werden, dienen der Abrechnungsprüfung, Teilnehmerverwaltung und dem Vertragscontrolling. Grundlage dafür sind
die Bestimmungen des § 140a Absatz 5, § 284 Abs. 1 Nr. 13 und §§ 295, 295a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).
Die Daten werden während der Dauer der Teilnahme am Vertrag gespeichert. Nach Beendigung der Teilnahme am
Vertrag bleiben die Daten noch so lange gespeichert, wie es für Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Die Daten
werden nach 4 Jahren (beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde)
gelöscht (§ 304 Abs. 1 Nr. 2 SGB V i.V.m. § 84 SGB X); spätestens nach 10 Jahren.
Es besteht ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten
(Art. 15 Abs. 1 und 2 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 Satz 1 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung
der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO i.V.m. § 84 SGB
X) und ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Deine Eltern und Du haben das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der
aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Widerruf
ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift gegenüber der Krankenkasse zu erklären und bedarf keiner
Begründung.
Es besteht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist daher nicht gesetzlich vorgeschrieben. D.h. es besteht dazu keine
Verpflichtung, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Das führt jedoch dazu, dass eine Teilnahme an der
Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V nicht (mehr) möglich ist.

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