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TSVG
Terminservice und Versorgungsgesetz

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit dem TSVG unter anderem für Frauenärzte die Verpflichtung geschaffen, sogenannte offene Sprechstunden anzubieten. Ziel des Gesetzes ist, bei akuten Erkrankungen oder Beschwerden, die Wartezeiten auf Termine zu verringern.

Nun ist es in unserer Praxis seit jeher so, dass Patientinnen mit akuten Beschwerden jederzeit ohne Termin in die Praxis kommen konnten und kurzfristig behandelt wurden. Das wird sich auch nicht ändern.

Wir bieten nun, um dem TSVG Folge zu leisten, täglich von 08:00 - 09:00 eine offene Notfall-Sprechstunde an. Patientinnen, die ohne Termin dringlich eine Behandlung benötigen, werden gebeten, sich in diesem Zeitraum in der Praxis zu melden.

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