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ULTRASCHALLUNTERSUCHUNG DER GEBÄRMUTTER UND DER EIERSTÖCKE

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie aufgrund der Krebsfrüherkennungsrichtlinien der Krankenkassen Anspruch auf die nachfolgend aufgeführte und von Ihrer Krankenkasse zu erstattende Vorsorgeleistung:

 

  • ab dem 20. Lebensjahr: Blutdruckmessung, Krebsabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales

 

 

Ein Frühstadium von Eierstockkrebs oder Gebärmutterhöhlenkrebs ist nicht tastbar und wird auch nicht von der Abstrichunternahme erfasst.

 

Durch die vaginale Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen an diesen Organen schon frühzeitig erkannt werden.

 

Dieses Plus an Leistung optimiert Ihre Vorsorge und somit Ihre Sicherheit.

 

Diese Untersuchung wird im Rahmen der Krebsvorsorge nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bitte entscheiden Sie, ob Sie diese ausschließlich privat zu erstattende, sinnvolle Zusatzuntersuchung in Anspruch nehmen möchten.

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